Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Freelancer
Als Freiberufler musst du keine doppelte Buchhaltung machen. Die EÜR reicht — und ist einfacher als du denkst.
Kurze Antwort
Die EÜR ist simpel: Gewinn = Einnahmen − Ausgaben. Du listest alle Einnahmen und alle abzugsfähigen Betriebsausgaben auf — der Rest ist dein zu versteuernder Gewinn. Als Freiberufler mit Umsatz unter €600.000 bist du zur EÜR berechtigt und musst keine Bilanz erstellen.
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Unverbindliche Schätzung · Stand 2025/2026 · Kein Ersatz für Steuerberatung
EÜR: So funktioniert es
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§4 Abs. 3 EStG) ist die vereinfachte Gewinnermittlungsmethode für Freelancer und Freiberufler. Du brauchst keine Bilanz, kein doppeltes Buchführungssystem — nur eine strukturierte Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben.
Das Prinzip: Zufluss und Abfluss
Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Du buchst Einnahmen wenn das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht — nicht wenn du die Rechnung stellst. Ausgaben buchst du wenn du sie bezahlst. Das macht die EÜR sehr einfach zu führen.
Welche Ausgaben sind absetzbar?
EÜR einreichen: Fristen und Pflichten
Die EÜR gibst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab — in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar übernächstes Jahr). Du verwendest dafür Anlage EÜR in ELSTER. Bei Umsatzsteuerpflicht kommt noch die jährliche Umsatzsteuererklärung hinzu.